Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zwischen Auftraggebern (AG) und der yoursquares GmbH als Auftragnehmer (AN)
Stand: 18.06.2025
§ 1 Leistungsumfang
(1) Generierung von Interessentenanfragen
Der AN bewirbt das Immobilienprojekt des AG individuell und generiert Interessenten für die Einheiten des Bauvorhabens.
(2) Beginn der Leistungspflichten
Der AN ist erst nach Vertragsunterschrift verpflichtet, mit der Erbringung seiner o.g. Leistungen (insbesondere mit den einmaligen Leistungen) zu beginnen. Der AG kann verlangen, dass der AN bereits vor diesem Zeitpunkt mit der Leistungserbringung beginnt. ln diesem Fall hat der AG die gestellte Rechnung des AN für die zu beginnenden Leistungen im Voraus zu bezahlen.

§ 2 Laufzeit & Zahlung
(1) Vertragsbeginn
Vor dem Vertragsbeginn benötigt der AN ca. 10-14 Tage, um die einmaligen Setup Leistungen umzusetzen. Der AG muss vor der Live-Schaltung der Kampagnen (je nach Paket) z.B. die Landing Page und Ad Creatives in einem Kick-Off Termin per Videokonferenz freigeben. Der Vertragsbeginn bleibt unberührt, sollte sich die Freigabe seitens des AG verzögern.
(2) Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit wird nicht durch sämtliche Änderungen hinsichtlich der Firma, Gesellschafterstruktur oder Geschäftsführung des AN oder AG beendet oder verändert. Je nach ausgewählter Laufzeit erhält der AG einen Rabatt, wie in diesem Dienstleistungsvertrag dargestellt. Dieser wird zum Ende der initialen Laufzeit gutgeschrieben.
(3) Zahlweise
Die Rechnungsstellung für sowohl die monatliche Dienstleistung als auch für das monatliche Werbebudget erfolgt immer monatlich im Voraus ("Vorkasse") an dem jeweiligen Kalendertag des Vertragsbeginns. Mit Eintritt der Fälligkeit der Rechnung gerät der AG bei ausbleibender Zahlung auch ohne Mahnung in Verzug, spätestens jedoch dreißig Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).

§ 3 Recht zur Kündigung
(1) Ordentliche Kündigung
Insofern keine der Parteien innerhalb der Kündigungsfrist diesen Vertrag ordentlich kündigt, verlängert sich der Vertrag immer wieder automatisch um die in diesem Dienstleistungsvertrag definierte fortlaufende Laufzeit.
Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Wirksame Kündigungen und Mahnungen/Abmahnungen sind von den Parteien in Schriftform zu erklären, wobei eine Kündigung bzw. Mahnung/Abmahnung per E-Mail ausreichend ist.
Sollte der AG die Leistungen des AN vorzeitig einstellen wollen, z.B. wegen Verkauf der Einheiten, Projektabbruch, Pausierung oder Unterbrechung, werden dem AG 70% der verbleibenden Nettogesamtkosten bis zum geplanten Vertragsende in Rechnung gestellt. Das Werbebudget für Plattformen wie Google und Meta ist in dieser Abrechnung nicht enthalten, es werden ausschließlich die Kosten für die Dienstleistung des AN in Rechnung gestellt.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem bzw. außerordentlichen Grund zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraum zu kündigen. Für den AN liegt beispielsweise ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann vor, wenn der AG mit der Begleichung einer Rechnung, oder einem Betrag, welcher der Summe einer Monatspauschale entspricht, mindestens 30 Kalendertage in Verzug ist.
Sonstige Kündigungen aus wichtigem Grund erfordern darüber hinaus den Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder eine erfolglose Abmahnung. Einer solchen Mahnung/Abmahnung bedarf es nicht, wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beidseitigen Interessen die sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden die Leistungen des AN zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der nächsten monatlichen Rechnungsstellung, beendet. Sollte der AG bereits eine Zahlung für einen längeren Zeitraum getätigt haben, wird der AN dem AG diese anteilig zurückerstatten. Kündigungen und Mahnungen/Abmahnungen sind von den Parteien in Schriftform zu erklären, wobei eine Kündigung per E-Mail ausreichend ist.
​(3) Pflichten nach Vertragsbeendigung
Sollte der Vertrag zwischen den Parteien beendet werden, wird der AN standardmäßig rechtzeitig das Offboarding einleiten. Sollte der AN Landing Pages, Ad Creative Templates, Domains etc. erstellt bzw. erworben haben, erhält der AG ein indirektes Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit hierfür. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird der AN die Landing Page und Domains deaktivieren sowie Ad Creatives und sonstige Inhalte archivieren. Eine Übertragung dieser Leistungen ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies kann nach Bedarf des AG individuell vereinbart werden und wird zusätzlich nach Aufwand der technischen Übertragung in Rechnung gestellt. Der AN wird in diesem Falle keine fortlaufende Landingpage-Wartung übernehmen. Der AG kann zu keinem Zeitpunkt direkten Zugriff auf die Kampagnen und Anzeigen in den Social Media oder Google Accounts erhalten, da die Anzeigen in den Werbekonten des AN geschaltet werden.

§ 4 Pflichten des AG
(1) Allgemeine Pflichten
Der AG hat die Vertragsbedingungen (insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien sowie sämtliche relevanten Vertragsbestandteile) der Anbieter aller in diesem Vertrag erwähnten Social Media Unternehmen und Accounts gelesen und akzeptiert diese. Der AG sichert zu und gewährleistet jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrages, dass die Dienstleistung des AN im Auftrag des AG nicht gegen die Vertragsbedingungen der Anbieter der Social Media Accounts verstößt.
Der AG erteilt dem AN hiermit eine generelle Beitragsfreigabe sowie eine Haftungsfreistellung für alle Inhalte, insbesondere die visuellen Inhalte, Ad Creatives und Textnachrichten, die der AN im Auftrag des AG auf den jeweiligen Accounts veröffentlicht.
Die uneingeschränkte Pflicht zur Prüfung und Freigabe von Inhalten mit personenbezogenen Daten, bspw. von Mitarbeitern des AG, auf Basis einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorgaben trifft hier jederzeit zu. Der AG wird, falls gewünscht, auch seine eigenen Fotos dem AN zum Veröffentlichen zur Verfügung stellen und sichert hierbei stets zu, dass die Verwendung, wie oben erklärt, sorgfältig geprüft wurde. Sofern der AG dem AN seinerseits visuelle Inhalte, Textbotschaften oder sonstige Inhalte zur Veröffentlichung auf den Social Media Accounts zur Verfügung stellt, sichert der AG zu, dass die Veröffentlichung durch den AN auf den Social Media Accounts nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der AN ist diesbezüglich zu keiner Überprüfung verpflichtet und wird auch keine derartige Überprüfung durchführen.
Soweit Dritte, bspw. die Anbieter der Social Media Accounts, aufgrund der Leistungen des AN in diesem Vertrag Ansprüche gegen den AN geltend machen, die von dem AN nicht zu vertreten sind (insbesondere Verstöße des AG gegen Urheberrechte oder Datenschutz oder Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien der Anbieter der Social Media Accounts), ist der AG dem AN gegenüber zur Freistellung verpflichtet.
​(2) Informationspflichten & Bereitstellung von Unterlagen
Der AG ist verpflichtet, dem AN für das Projekt u.a. folgende Informationen und Unterlagen zur Interessentengewinnung vor Beginn der Zusammenarbeit digital zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
• das Verkaufsexposé
• Logos des Projekts sowie des ggf. gebundenen Maklers und des Bauträgers
• die Grundrisse der Verkaufsobjekte mit allen relevanten Daten des Projektes
• die Kaufpreisliste und Flächenangaben pro Wohneinheit
• Visualisierungen, Bild- & Videomaterialien
• bisher erstellte Marketingmaterialien
Diese Materialien werden über das Onboarding-Formular des AN digital hochgeladen und angefordert.
Solange der AG diese Informationen und/oder Unterlagen nicht oder nur teilweise zur Verfügung stellt, ist der AN zur Erbringung der Leistung nach diesem Vertrag nicht verpflichtet. Sofern der AG diese Informationen und/ oder Unterlagen nachträglich ändert, hat der AN das Recht, ihm dadurch entstehende interne und externe Kosten in Rechnung zu stellen. Die verspätete Bereitstellung dieser Unterlagen durch den AG hat keinen Einfluss auf den Vertragsbeginn.

§ 5 Datenverarbeitung
Der AG stimmt einer Verarbeitung und Weitergabe von Daten des AG an Mitarbeiter, Freiberufler und in- und ausländische Partner bzw. Softwareanbieter des AN für folgende Informationen zu. Dem AG sind die hiermit verbundenen Risiken bewusst. Dies dient vor allem zum Zweck der Sicherung der Erbringung der Leistungen aus diesem Dienstleistungsvertrag:
• Name/Firma des AG
• Vollständige Anschrift des AG
• Vollständiger Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners bei dem AG
• Logos, Visualisierungen und Bilder sowie sonstige Marketingmaterialien des AG
• Personenbezogene Daten & Angaben von Interessenten

§ 6 Vertraulichkeitsvereinbarung
Während des Vertragsverhältnisses werden vertrauliche Informationen zwischen den Parteien ausgetauscht und zur Erfüllung der Dienstleistung verwendet. Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für eine Dauer von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Sie werden zumutbare Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die vertraulichen Informationen erlangen. Soweit dies zur Durchführung der Tätigkeiten erforderlich ist, wird der AN Dritten vertrauliche Informationen offenlegen.

§ 7 Haftung
Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der AN haftet, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist die Haftung des AN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Pflichtverletzung des AN steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des AN gleich. Unabhängig von der Ursächlichkeit ist die Haftung seitens des AN betragsmäßig auf zwei Monatsvergütungen wie vorstehend definiert begrenzt.

§ 8 Keinerlei Erfolgshaftung
Der AN steht für keinerlei Erfolg seiner Tätigkeit ein, insbesondere keine umsatz- oder gewinnbezogene. Die Parteien sind sich darüber einig, dass auch eine Steigerung der Anzahl von Interessenten und der Bekanntheit am Markt, keinesfalls zu wirtschaftlichem Erfolg führen müssen, sondern dieser noch von diversen anderen Faktoren abhängt, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind.
Einigkeit zwischen den Parteien besteht ferner darüber, dass Marketingaktivitäten im Regelfall eine gewisse Anlaufphase benötigen, bevor sich erste Wirkungen in Sachen Bekanntheit/Imagebildung und der Anzahl sowie Qualität der Interessenten für die Einheiten des AG herausstellen.
Dem AG ist bekannt, dass Marketing-Aktivitäten zwar allgemein für die Außendarstellung und die Imagebildung als von erheblicher Bedeutung angesehen werden, diese Bedeutung jedoch nach Branche und Markt und anderen Faktoren stark variieren kann. Auch vor diesem Hintergrund garantiert der AN für keine unmittelbare oder mittelbare Umsatzsteigerung und steht auch sonst für eine solche nicht ein.

§ 9 Kundenreferenz
Ferner akzeptiert der AG, dass der AN die Zusammenarbeit mit dem AG preisgeben, das Logo sowie sämtliche visuelle Inhalte und Erfolgsmetriken sowie Reportings für eigene digitale und nicht-digitale Marketing- und Vertriebsmaßnahmen verwenden wird. Dies gilt sowohl während der Vertragslaufzeit aber auch unbefristet nach Vertragsende. Dabei ist jedoch klarstellend hervorzuheben, dass die Geschäftsbezeichnung- und beziehung sowie das Logo des AG vom AN nur im positiven Sinne verwendet werden dürfen.

§ 10 Sonstiges
Der AN wird regulär die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Bei anteiligen Rechnungen wird von durchschnittlich 30 Tagen als Berechnungsbasis ausgegangen.
Dem AG ist bekannt, dass Besprechungen und Terminvereinbarungen grundsätzlich per Videokonferenz, Telefonat oder ähnlichen Medien durchgeführt werden und dass der AN während der Vertragslaufzeit persönliche Termine in den Räumen des AG oder an anderen Orten weder akzeptiert noch verpflichtet ist, diese durchzuführen. Sollte der AG dennoch persönliche Termine mit dem AN vereinbaren wollen, trägt der AG die Kosten u.a. für die Anreise und den zeitlichen Aufwand.
Nebenabreden zu den vertraglichen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Der Inhalt dieses Vertrages ist vertraulich zu behandeln. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag lückenhaft sein sollte. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Auf Verträge zwischen dem AG und dem AN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem AG und dem AN ist Berlin, Deutschland.​

Anlage - Erklärung aller einzelner Dienstleistungskomponenten (nur relevant falls im ausgewählten und vertraglich relevanten Paket zutreffend)
Einmalige Leistungen: Setup Kosten (je nach Beauftragung & Vertragsinhalt):
Onboarding: Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird der AN dem AG ein Onboarding Formular zusenden, worüber der AG dem AN unter anderem alle Logos, Unterlagen und Projektinformationen zusenden wird. Dies ist die Grundlage für den Start der Zusammenarbeit und essenziell für den AN, den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Der AG verpflichtet sich dazu, dieses Onboarding Formular schnellstmöglich nach dem Vertragsstart auszufüllen, sodass der AN mit der Leistungserbringung zeitgerecht starten kann. Eine verspätete Zusendung des Onboarding Formulars beeinflusst nicht den Vertragsbeginn und die Rechnungsstellung.
Corporate Design & Identity für Social Media: Für die bezahlten Anzeigen auf Facebook, Instagram & Google erstellt der AN max. 5 Design-Templates in der Corporate Identity des Projektbrandings. Die Ad Creatives werden auf Basis der generierten Daten stets angepasst und optimiert ausgespielt.
Setup einer Landingpage, Domain & Hosting: Der AN erstellt eine Conversion-optimierte Projekt-Landingpage, die auf das Projekt-Branding und das zu bewerbende Projekt ausgerichtet ist. Der AN erwirbt auch die Domain und das Hosting der projektspezifischen Internetadresse. Bei der Erstellung der Landing Page sind maximal 2 Feedbackschleifen vorgesehen. Jede weitere Feedbackschleife wird nach Extraaufwand abgerechnet.
Setup der Social Media Accounts: Der AN erstellt eine neue, projektspezifische Facebook Business Page. Über diese Seite wird der AN auch Werbung auf Instagram schalten, ohne eine eigene Instagram Seite zu erstellen. Optimierungen der Social Media Accounts auf Instagram und Facebook (zusammen die „Social Media Accounts“ in diesem Vertrag) finden im Auftrag, im Namen und, sofern die Nutzung dieser Accounts kostenpflichtig wird, auf Rechnung des AG statt. Falls die Nutzung der Accounts kostenpflichtig werden sollte, muss der AN dies nach vorheriger Absprache durch den AG genehmigen lassen. Klarstellend wird hervorgehoben, dass alleiniger Vertragspartner der Anbieter der Social Media Accounts der AG wird bzw. bleibt.
Setup des Landingpage Conversion Trackings (Meta-Pixel & Google Tag Manager): Um eine datenbasierte Interessentengenerierung zu gewährleisten, müssen durch den AN das Meta-Pixel, URL-Parameter und der Google Tag Manager auf der Landingpage eingerichtet werden.
Monatliche Leistungen: Monatliche digitale Projekt-Interessentengewinnung & Werbekampagnen
Erstellung & Optimierung von Werbekampagnen auf Meta (Instagram & Facebook): Der AN erstellt die Werbekampagnen auf Instagram und Facebook für das Projekt des AG. Der AN führt eine Zielgruppenanalyse und Zielgruppenerstellung im Meta-Werbeanzeigenmanager des AN durch. Der AN übernimmt die Planung, Erstellung, Optimierung und das permanente Monitoring der laufenden Kampagnen. Der AN passt die Creatives der Anzeigen entsprechend den Testergebnissen und datenbasierten Entscheidungen an, sodass das Ziel zur Generierung qualifiziertes Interessenten erreicht werden kann. Sämtliche Werbekampagnen werden im Werbeanzeigenmanager des AN, nicht des AG, erstellt (außer dies wurde anders vereinbart).
Erstellung & Optimierung von Werbekampagnen auf Google: Der AN erstellt Google Search Ads und auch ggf. Display Ads. Hierfür werden regelmäßige Keyword-Optimierungen und Zielgruppenanalysen des AN durchgeführt. Zu den Leistungsinhalten gehören u.a.: Erstellung von Suchkampagnen mit Keywords, Anzeigentexte & Ad Creatives, Durchführung von A/B Testing, Dauerhaftes Monitoring der laufenden Kampagnen sowie die regelmäßige Keyword- & Zielgruppen-Optimierungen.
Wartung & Optimierung der Landingpage: Um die Landing Page Conversion durch Traffic aus verschiedensten Kanälen kontinuierlich zu verbessern, kann der AN in regelmäßigen Abständen verschiedene A/B Tests & Optimierungen direkt über das Landing Page System “Onepage” durchführen. Textabschnitte sowie Bilder können laufend, auf Wunsch des AG, aktualisiert werden. Der AN behält sich das Recht vor, Software-Tools von Drittanbietern (wie z.B. Hotjar) in die Landing Page einzubinden, um bessere Optimierungen durchführen zu können und mehr Daten zu erhalten.
Verwaltung von Anzeigenkommentaren: Der AN wird im mind. einmal pro Woche (montags bis freitags zwischen 09:00-17:00 Uhr), bis auf an Feiertagen, auf Anzeigenkommentare auf den Social Media Accounts des AG antworten oder diese im Zweifel löschen. Der AN kann frei entscheiden, an welchem Tag und zu welcher Zeit auf Kommentare reagiert wird.
Monatliche Auswertung der Kampagnen-Performance: Der AN stellt dem AG monatlich ein Reporting zur Verfügung. Dieses Reporting beinhaltet alle relevanten Informationen über die Performance der Anzeigen, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kanälen.
yoursquares App: Der AN stellt dem AG die CRM-Software (app.yoursquares.de) zur Bearbeitung und Einsicht der Interessentenanfragen zur Verfügung.
Zusätzliches Budget für Werbeanzeigen: Monatliches Budget für Werbekampagnen auf den Plattformen Google, Facebook & Instagram: Das Budget für die Werbekampagnen auf den verschiedenen Plattformen kann je nach Projekt, Zeitplan und Wahl der Kampagnenplattform monatlich im Voraus angepasst werden. Das Budget wird über das Konto des AN abgerechnet und daher dem AG immer im Voraus ("Vorkasse") in Rechnung gestellt.